Methoden zur mathematischen und aussagelogischen Beweisführung
- Wischtechnik-Methode:
Man wischt die entscheidenden Stellen des Beweises sofort nach dem Anschreiben wieder weg (rechts schreiben, links wischen).
- Methode der exakten Bezeichnung:
Sei p ein Punkt q, wir wollen ihn r nennen.
- Prähistorische Methode:
Das hat irgendwann schon mal jemand gezeigt.
- Autoritätsgläubische Methode:
Das muss stimmen. Das steht so im Bronstein.
- Autoritätskritische Methode:
Das kann nicht stimmen. Das steht so im Jänich.
- Erkenntnisphilosophische Methode 1:
Ich habe das Problem erkannt!
- Erkenntnisphilosophische Methode 2:
Ich glaube, ich habe das Problem erkannt!
- Pazifistische Methode:
Also, ehe wir uns darüber jetzt streiten, glaub ich das einfach!
- Kommunikative Methode:
Weiß das vielleicht jemand von Ihnen?
- Kapitalistische Methode:
Eine Gewinnmaximierung tritt ein, wenn wir gar nichts beweisen, dann verbrauchen wir nämlich am wenigsten Kreide.
- Kommunistische Methode:
Das beweisen wir jetzt gemeinsam. Jeder schreibt eine Zeile, und das Ergebnis ist Staatseigentum.
- Numerische Methode:
Grob gerundet stimmt's!
- Physiker Methode:
Das beweisen wir jetzt nicht, das ist sowieso zu schwer für die Physiker.
- Zeitlose Methode:
Man beweise so lange herum, bis niemand mehr weiß, ob der Beweis nun schon zu Ende ist oder noch nicht.
- Beweis durch Beispiel:
Der Autor behandelt nur den Fall n=2 und unterstellt dann, dass die Vorgehensweise für den allgemeinen Fall klar ist.
- Beweis durch Einschüchterung:
"Das ist doch wohl trivial!"
- Beweis durch Überladene Notation:
Am besten, man verwendet mindestens vier Alphabete und viele Sonderzeichen. Hier reicht das griechische Alphabet alleine
nicht mehr aus, um engagierte Zuhörer abzuschrecken. Ein kurzer Exkurs in die hebräischen Sonderzeichen sollte
aber auch den stärksten Zweifler zum Schweigen bringen.
- Beweis durch Auslassen 1:
"Die Details bleiben als leichte Übungsaufgabe dem geneigten Leser überlassen."
- Beweis durch Auslassen 2:
"Die anderen 253 Fälle folgen völlig analog hierzu."
- Beweis durch Verwirrung:
Eine lange, zusammenhanglose Folge von wahren und/oder bedeutungslosen, syntaktisch verwandten Aussagen wird
verwendet. Während der engagierte Leser noch versucht, den roten Faden zu finden, wird er durch parallele Anwendung
der "überladenen Notation" verwirrt.
- Beweis durch persönliche Mitteilung:
"Der Tensorierungsoperator ist rechtsexakt (W. Trinks, persönliche Mitteilung)"
- Beweis durch Reduktion auf das falsche Problem:
"Um zu zeigen, dass dies eine Abbildung in die Menge der s-saturierten Ideale ist, reduzieren wir es auf die Riemannsche
Vermutung."
- Beweis durch nicht verfügbare Literatur:
Der Autor zitiert ein einfaches Korollar eines Theorems, welches problemlos nachgelesen werden kann und zwar in einem
Mitteilungsblatt der slowenischen philologischen Gesellschaft, 1883. Diese Beweisführung ist völlig
erschöpfend und wird seit Jahrzehnten mit Vorliebe bei schriftlichen Ausarbeitungen (siehe Literaturangaben in
beliebigen Dissertationen und Habilitationen) angewandt.
- Beweis durch rekursive Querverweise:
"In Quelle a wird Satz 5 gefolgert aus Satz 3 der Quelle b, welcher seinerseits sofort aus Korollar 6.2 der Quelle c folgt,
den man trivial aus Satz 5 der Quelle a erhält."
- Beweis durch Metabeweis:
Es wird ein Verfahren angegeben, um den geforderten Beweis zu konstruieren. Die Korrektheit des Verfahrens wird unter
Anwendung einer der oben genannten Beweisführungsprinzipien unwiderlegbar nachgewiesen.
- Beweis durch Scheinbeweis:
Nichts dem zitierten Satz auch nur entfernt ähnliches erscheint in der angegebenen Quelle.
- Beweis durch konfuse Lehrkörper:
"Der Professor sagt A, schreibt B, meint dabei C, rechnet weiter mit D, bekommt E heraus, aber F wäre richtig
gewesen"
- 3-W-Methode:
"Wer will's wissen?"